Gutachten zur Bedarfsanalyse und zu den Bodenverhältnissen müssen erst vorliegen

Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 14.12.2023 stellen wir  zum Tagesordnungspunkt 17.1 zum Antrag von Herrn Skiba

Verlängerung des Baumoratoriums zum Bebauungsplan N-777G (Entlastungsstraße Fliegerhorst/Fliegerhorst-Straße)

 

den folgenden Änderungsantrag:

Beschluss:

Das bestehende Baumoratorium (siehe Vorlage 22/0257) möge solange verlängert

werden, bis dass die folgenden zwei Gutachten in Auftrag gegeben und vorgelegt

wurden:

  1. Bedarfsanalyse:

Hierbei geht es um die Fragestellung, ob unter Berücksichtigung der aktuellen

und bereits geplanten verkehrlichen Entwicklungen bzw. Beschlusslagen der

Stadt der Bau der Straße noch erforderlich und zeitgemäß ist. und nach dem vorgesehenen Trassenverlauf sinnvoll ist.

  1. Bodengutachten:

Hierbei geht es um die kleinräumige Begutachtung des Bodens im Trassen-

verlauf und dessen Tragfähigkeit auch auf Dauer.

Ziel ist die Einordnung und Prüfung der Straßenplanung unter den

veränderten Rahmenbedingungen und sowie die Verhinderung einer vorschnellen Zerstörung äußerst schützenswerter Natur bei unzureichender Datengrundlage sowie die Vermeidung von damit verbundenen unvorhersehbaren hohen Kosten für die Stadt Oldenburg.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christel Homann  und  Hans-Henning Adler