Zur Grünen-Anfrage, wie kontrolliert wird, dass die DGE-Qualitätskriterien, nur einmal die Woche Fleisch in Schulkantinen zu servieren, eingehalten werden. stellt die BSW-Fraktion folgenden Antrag an den Schulausschuss:

Betreff: KITA- Mittagsverpflegung durch Caterer

Sehr geehrte Frau Sachse,

Die BSW-Fraktion – Bündnis für Vernunft und Gerechtigkeit Oldenburg beantragt den Tagesordnungspunkt:

Gültigkeit der DGE-Qualitätskriterien für die Schulverpflegung

für die nächste Sitzung des Schulausschusses

Beschlussantrag:

Der Fachausschuss stellt klar: Die vom Rat der Stadt-Oldenburg im Dezember 2019 als verbindlich für die Caterer anerkannten Qualitätsstandards der DGE für die Schu- Verpflegung umfassen den Stand der Qualitätsstandards von 2019, nicht die Aktualisierung der Standards vom Oktober 2023.

Begründung:

Ratskollege Maik Niederstein (Bündnis 90/Die Grünen) hatte im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister vom 13.12.23 zur Gemeinschaftsverpflegung an städtischen Kitas und Schulen behauptet:

Angehängt ist der Speiseplan des Caterers Zitronengras für die Kalenderwoche 43 für eine städtische Kita. An vier von fünf Tagen wird Fleisch angeboten, an einem Tag Fisch. Die Qualitätsstandards der DGE geben einmal Fisch und maximal einmal pro Woche Fleisch vor.“

Das ist eine missverständliche Darstellung.

Im Ratsbeschluss vom 16.12.2019 wird zwar im Rahmenkonzept Schulverpflegung in Oldenburg auf die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) Bezug genommen. Der Ratsbeschluss konnte sich aber nur auf die damals gültigen Qualitätsstandards beziehen, die keine Regelungen vorsahen, wonach es in den Schulen und Kindergärten nur einmal in der Woche Fleisch geben darf. Diese – strengere – Empfehlung wurde erst 2023 gefasst, kann somit nicht Gegenstand des Ratsbeschlusses sein.

Die Aktualisierung der DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung vom Oktober 2023 empfiehlt im Rahmen von 5 Verpflegungstagen nur eine Fleisch- / Wurstmalzeit.

Eine so die bisherige Beschlusslage verändernde Aktualisierung, bedarf eines eigenen Beschlusses der Fachausschüsse und des Rates, wenn sie für Oldenburg verbindlich werden soll.

Hierbei ist auch zu bedenken, dass auch nach den neueren Empfehlungen einmal pro Woche Fleisch gar nicht so streng gesehen wird:

Als Ziele für die weitere Qualitätsentwicklung können diejenigen Kriterien aus der Checkliste ab Seite 82 dienen, die in der Schulverpflegung bislang noch nicht umgesetzt sind. Empfehlenswert ist dabei eine Priorisierung und Auswahl der Ziele, die als Erstes umgesetzt werden können. So

ist eine schrittweise Umsetzung der Ziele und des DGE- Qualitätsstandards möglich. Auch die teilweise Umsetzung eines Kriteriums ist eine erste positive Entwicklung. Lautet z. B. das Kriterium, beim Mittagessen maximal 1 × pro Woche ein Fleischgericht anzubieten, während dies aktuell täglich, also 5 × pro Woche, im Angebot ist, so ist eine Reduktion auf vorerst 3 × pro Woche bereits ein Qualitätsgewinn. (S.16)

Auch in den neueren Empfehlungen wird eingeräumt:

Lebensmittelgruppe Fleisch, Wurst, Fisch und Eier Fleisch ist eine gute Quelle für Protein sowie u. a. für Vitamin B12 , Selen und Zink. Zusätzlich ist es ein Lieferant für gut verfügbares Eisen und weist eine hohe Proteinqualität auf… Als Teil einer gesundheitsfördernden und nachhaltigen Verpflegung kann eine kleine Menge Fleisch jedoch die Auswahl pflanzlicher Lebensmittel ergänzen und so die Versorgung mit lebenswichtigen Nährstoffen erleichtern. (S. 32)

Unbedingt zu unterstützen ist die Empfehlung einmal in der Woche Fisch anzubieten.

Konkret müssen beim Mittagessen alle angebotenen Menülinien die Mindestanforderungen für das Basismodul „Mischkost“ beziehungsweise „Ovo-lacto-vegetarische Kost“ einhalten. Es wird täglich eine Menülinie „Mischkost“ sowie eine Menülinie „Ovo-lacto-vegetarische Kost“ angeboten.

Die Vorschrift „Mischkost“ bezieht sich auf die Konzeption der DGE Stand 2019. Die Empfehlung der DGE von nur einer Fleischmahlzeit pro Woche war nicht Bestandteil des Beschlusses.

Auch die BSW-Fraktion ist für eine Reduktion des Fleischkonsums. Und natürlich ist auch ein ausreichendes und gutes vegetarisches Angebot vorzuhalten. Uns ist aber auch wichtig, dass es den Kindern schmeckt und die Kinder eine Wahlmöglichkeit haben.

Den Caterern muss auch ein gewisser Gestaltungsspielraum bleiben, der auch die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt. Wenn es den Kindern nicht schmeckt, besteht die Gefahr, dass die Kinder von der Gemeinschaftsverpflegung abgemeldet werden und sie dann zu einer anderen viel ungesünderen Ernährungsform wechseln. Zu sehr einengende Ernährungsrichtlinien können deshalb gegenüber dem angestrebtem Ziel, nämlich einer gesunden Ernährung unserer Kinder, kontraproduktiv sein.

Aus pädagogischen Gründen ist die das Einnehmen einer gemeinsamen Mahlzeit für den Zusammenhalt innerhalb der Schule/ dem Kindergarten und die dort agierenden Lerngruppen äußerst wichtig. Deshalb sollten die Bedürfnisse der Kinder auch beim gemeinsamen Essen Berücksichtigung finden.

Hans-Henning Adler

Ratsmitglied