Presseerklärung der BSW-Fraktion zum Ratsantrag der Fraktion zur Entlastungsstraße:

Streckenverlauf der Entlastungstrasse steht jetzt auf dem Prüfstand

Wir hatten am 09.05.24 den Antrag gestellt:

zur Sitzung des Verwaltungsausschusses und des Rates am 27.05.24 stellen wir den Antrag, den Tagesordnungspunkt

Verlängerung des Baumoratoriums zum Bebauungsplan N-777 G (Entlastungsstraße Fliegerhorst) zur Einholung eines Bodengutachtens und eines ergänzendes Verkehrsgutachtens zum Streckenvorschlag 5a

zu behandeln.

Begründung:

Hierzu reichen wir noch einen konkreten Beschlussantrag nach, der aber erst nach dem Termin der mündlichen Verhandlung im Prozess um die laufende Klage gegen die beschlossene Trasse vor dem Nds. Oberverwaltungsgericht am 15.05.24 formuliert werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Henning Adler

Ratsherr

 

Diesen Antrag werden wir der neuen Rechtslage nach der Entscheidung des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 15.05.24 natürlich anpassen. Jetzt ist faktisch das Moratorium zur Einholung eines Bodengutachtens und zur Prüfung eines alternativen Straßenverlaufs entstanden, das wir beantragen wollten.

Jetzt hat die Verwaltung Gelegenheit das schon vielfach ins Gespräch gebrachte Bodengutachten zu den Versackungen einzuholen, die nach dem letzten Beschluss des Rates über den Bebauungsplan eingetreten sind. Weiter hat die Verwaltung Gelegenheit erhalten, eine neue Streckenführung der Entlastungsstraße zu planen, um den Konflikt mit dem Anlieger Farben und Tischlerei Ullmann an der Ammerländer Heerstraße beizulegen, was das Oberverwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung ja angeregt hatte. Hierbei wird der Verwaltung dringend angeraten, die von unserer Fraktion schon in der letzten Ratsperiode vorgeschlagene Trasse 5a noch einmal näher zu prüfen, die dort verläuft, wo sich schon ein Waldweg befindet und wo deshalb bedeutend weniger Bäume gefällt werden müssten.

Hierbei muss die Verwaltung berücksichtigen, dass die Mehrheitsverhältnisse in dieser Ratsperiode nicht mehr die gleichen sind wie in der vorherigen und ein Satzungsbeschluss, der nur die vom OVG gerügten Verfahrensfehler bereinigt, voraussichtlich im jetzt zuständigen Rat keine Mehrheit finden wird.

 

Hans-Henning Adler

Ratsherr