Problem ließe sich im Interesse der VWG ganz einfach lösen

Die Mieter der Wohneinheiten der Firmen d.i.i. Property Management oder Ampega Talanx-Investment Group dürfen nicht als Geiseln für Wassergeld, das die Vermieter nicht an den Wasserlieferanten VWG weitergeleitet hatten, genommen werden. Das darf nicht hingenommen werden.

Wenn die VWG mitspielt, gibt es aber eine ganz einfache Lösung des Problems: Die Mieter zahlen das Wassergeld einfach noch mal direkt an die VWG und ziehen es dann beim Vermieter wieder von der Miete ab, Dies ist dann rechtlich entweder eine Aufrechnung oder eine Mietminderung. Die VWG müsste nur erklären, dass sie damit einverstanden ist, entsprechende vertragliche Beziehungen zu den Mietern direkt herzustellen. Wenn Mieter Bezieher von Sozialleistungen nach dem SGB II oder XII sind und die Miete mit den Nebenkosten vom Job-Center oder Sozialamt direkt an die Vermieter gezahlt wird, müssten diese Behörden natürlich einbezogen werden.

Auf diese Weise könnte gesichert werden, dass wieder Wasser aus dem Wasserhahn kommt, weil die VWG bzw. EWE dann kein Recht mehr hätten, die Lieferungen einzustellen.

Hans-Henning Adler

Ratsherr und Rechtsanwalt