BSW-Fraktion will Beantwortung von Fragen zur Situation am „Grauen Wohnungsmarkt“ im Sozialausschuss
für die Sitzung des Sozialausschusses am 24. September beantragt die BSW-Fraktion den Tagesordnungspunkt:
Auskunft über die Situation am „Grauen Wohnungsmarkt“ und über die Mietverhältnisse im Zusammenhang mit dem Verein „Oldenburg Hilft“.
Wir bitten die Verwaltung zu diesem Tagungsordnungspunkt, die folgenden Fragen dazu zu beantworten:
- Wie viele Mietverhältnisse und Mietobjekte ordnet die Verwaltung gegenwärtig dem „Grauen Wohnungsmarkt“ zu?
- Im Verwaltungsentwurf zum Teilhaushalt 10 – Soziales und Gesundheit, wurde für das Haushaltsjahr 2024 eine Summe von 100.000€ […Zur nachhaltigen Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation von Menschen, die von Wohnungsnotfällen betroffen sind, und zur Begrenzung des Grauen Wohnungsmarktes durch die Schaffung von Wohnalternativen…] bereitgestellt (Sitzungsdokument des Sozialausschusses vom 21.11.2023).
- Reichen diese Haushaltsmittel aus?
- Wie hoch ist die Anzahl der Personen denen geholfen wird?
- Wie lang ist die durchschnittliche Dauer solcher Mietverhältnisse?
- Der Verein „Oldenburg Hilft“ hat seit 2022 eine größere Anzahl von Häusern angemietet, um ukrainische Flüchtling unterzubringen. In der Berichterstattung der Nordwestzeitung war von 64 Häusern und 220 Mieteinheiten die Rede. Die Kosten der Unterbringung hat die Stadt Oldenburg übernommen (NWZ vom 13.03.2024; und 15.07.2024). Laut NWZ hat der Verein angekündigt, die Mietobjekte abzuwickeln.
- Wie ist der Stand nach dieser Ankündigung?
- Hat die Verwaltung Informationen darüber, ob die 64 Häuser vor der Anmietung durch den Verein „Oldenburg Hilft“ leer standen oder ob ein Teil davon vermietet war? Wie groß ist die Wohnfläche dieser Häuser insgesamt?
- Lässt sich beziffern, wie hoch die Differenz zwischen der Höhe der seit 2022 gezahlten Mieten an den Verein im Vergleich zu den Kosten ist, die angefallen wären, wenn die Häuser zu den im Oldenburger Mietspiegel angegebenen Quadratmeterpreisen angemietet worden wären?
- Prüft die Verwaltung bei den ihr bekannt gewordenen Fällen eindeutig überhöhter Mieten, ob eine Ordnungswidrigkeit nach 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuch vorliegt und wird ggf. Anzeige erstattet?
Begründung:
In Oldenburg gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Berichte über unverhältnismäßig hohe Mieten im Bereich des „Grauen Wohnungsmarktes“, die zulasten des Haushalts und der Steuerzahler gehen. Die Unterkünfte entsprachen dabei teilweise keinen akzeptablen Standards. Hier geht es um einen Sachstandsbericht, ob und wie Gegenmaßnahmen, z.B. das „Housing First“-Konzept gewirkt haben.
Ähnliche Fragen wie beim „Grauen Wohnungsmarkt“ stellen sich im Falle der Anmietung von mindesten 64 Häusern/Mietobjekten durch den Verein „Oldenburg Hilft“ seit 2022, zur Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge. Hier kommt die Frage hinzu, wie es in Oldenburg in einem Umfeld knappen Wohnraums in kurzer Zeit möglich war, eine so hohe Anzahl von Häusern kurzfristig zu anzumieten.
Dr. Holger Onken, Mitglied im Sozialausschuss
Fraktionsvorsitzender