Oldenburg Do den 21.11.2024, 11.31 Uhr
Hallo Herr Husmann,
das BSW hat der Vorlage der Verwaltung zu dem Thema nicht zugestimmt.
Es gibt ja grundsätzlich zwei Fragen bei dem Thema berücksichtigt werden:
Ist eine Umbenennung ohne den Namen Edith Ruß rechtlich überhaupt möglich,
ist eine Umbenennung sinnvoll (und wenn, welcher Name wäre angemessen)?
Bei der rechtlichen Einschätzung, ob eine Umbenennung ohne den Namen überhaupt möglich ist, sind wir sehr skeptisch, da aus Frau Ruß‘ Testament ausdrücklich hervorgeht, dass das Haus den Namen EDITH-RUß tragen soll und diese Bezeichnung auch als solche am Haus sichtbar sein soll (das geht aus Unterlagen der Verwaltung hervor, die sie uns auf Anfrage geschickt hat).
Die zweite Frage ist, wie das Verhalten von Frau Ruß zu bewerten ist. Unstrittig ist, dass Frau Ruß nach dem Krieg über ihre NSDAP-Mitgliedschaft gelogen hat. Aus dem Gutachten zu ihrem Verhalten während des Krieges geht auch hervor, dass sie als Mitläuferin das System gestützt hat, sich aber – soweit bekannt – nicht rassistisch oder antisemitisch geäußert hat. Wenn man bedenkt, dass lange nach dem II Weltkrieg noch Kriegsverbrecher und Antisemiten, die an den „Nürnberger Rassegesetzen“ mitgewirkt haben, hohe Positionen in Bundesrepublik eingenommen haben, stellt sich für mich die Frage, ob in der jetzigen Bewertung zu Edith-Ruß nicht jede Menge Gratismut steckt.
Sinnvoller wäre eine Änderung des Namens des Hauses, ohne dass der Name Edith Ruß vollständig gestrichen wird z.B. mit einem Untertitel: „Medien-Kultur-Haus/ Edith-Ruß-Haus“. Dazu würde selbstverständlich eine Darstellung und Aufarbeitung der Geschichte der Person Edith Ruß gehören, unter Berücksichtigung aller Umstände.
Freundliche Grüße,
Holger Onken
BSW-Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Oldenburg