Stadt muss ihren Einfluss im Sinne der Beschäftigten ausüben
Der Rat der Stadt Oldenburg weist die Mitglieder der Gesellschafterversammlung der VWG an, ihren Einfluss als Mehrheitsgesellschafter dahin auszuüben, dass anlässlich der laufenden Tarifverhandlungen für die beschäftigten Busfahrerinnen und Busfahrer ein Beitritt zum Flächen-Tarifvertrag Nahverkehr Niedersachsen (TV-N ) vereinbart wird.
Begründung:
Die Verkehr und Wasser GmbH (VWG), die den Busverkehr in Oldenburg organisiert, gehört zu 74 % der Stadt Oldenburg und zu 26 % der EWE-Vertrieb GmbH.
Die BSW-Ratsfraktion beantragt, dass die Stadt als Mehrheitsgesellschafter der VWG eine Regelung herbeiführt, die dem Vorbild der Stadt Delmenhorst entspricht.
Ein Flächentarifvertrag ist gegenüber Haustarifverträgen in der Regel die bessere Lösung: Er bietet Sicherheit sowohl für die Arbeitgeber- als auch für die Arbeitnehmerseite und verhindert Lohnkonkurrenz innerhalb einer Branche. Wir werden künftig in Oldenburg nicht weniger, sondern mehr Busfahrerinnen und Busfahrer benötigen; dafür brauchen wir für sie gleich gute Bedingungen wie in den Nachbarkommunen.
Seit nunmehr 23 Jahren werden die Busfahrerinnen und Busfahrer für dieselbe Tätigkeit in Oldenburg unterschiedlich bezahlt. „Im Vergleich zu anderen kommunalen Verkehrsbetrieben in Niedersachsen sind wir in Oldenburg im untersten Bereich“, sagt Frank Buscher von der Gewerkschaft Ver.di. „Für diese Verkehrsbetriebe gilt der Tarifvertrag Nahverkehr Niedersachsen (TV-N). Im Vergleich dazu erhalten die Busfahrerinnen und Busfahrer der VWG fast 5 € weniger pro Stunde. Das entspricht nicht ihrer Leistung und ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. Im Übrigen kann nur mit einer angemessenen Vergütung der Beschäftigten im Fahrdienst in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels eine sichere Bereitstellung des Öffentlichen Personennahverkehrs für die Bevölkerung gewährleistet werden.