Presseerklärung:

Der Bebauungsplan N-777 G soll nach der Behandlung am 20.03.2025 im Bauausschuss jetzt in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.04.25 als Entwurf zur erneuten Veröffentlichung beschlossen werden.

In ihrer Vorlage vom 10.03.25 behauptet die Verwaltung, nach dem Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgericht vom 15.05.24 zu dem in der früheren Ratsperiode beschlossenen Bebauungsplan „nur formelle Fehler“ zu berichtigen waren und deshalb nur ein ergänzendes Verfahren notwendig sei. Danach müsse nur eine erneute öffentliche Auslegung mit den aktuellen Angaben zur Geschossflächenzahl, bestimmter Festsetzungen zum Einzelhandel und zum Hochwasserschutz nachgeholt werden. Im Übrigen bezog sich die Verwaltung auf die Gutachten und die Abwägungen zum alten Bebauungsplan, der auf den Normenkontrollantrag der anliegenden Firma Ullmann für unwirksam erklärt worden war.

Hätte die Verwaltung das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 15.05.2024 genauer gelesen, dann hätte doch auffallen müssen, dass das Gericht keinesfalls nur formelle Fehler am alten Bebauungsplan beanstandet hatte.

Das Gericht hatte die vorgenommene Abwägung öffentlicher und privater Belange der Fa. Ullmann kritisiert, deren „Interessen nicht zutreffend gewichtet worden sein“ (S. 15 des Urteils). Das Gericht hebt zur geplanten Verkehrsführung u.a. den Nachteil hervor, dass von Norden kommende „Verkehrsteilnehmer, die die verschiedenen Einzelhandelsbetriebe im Bereich des famila-Marktes in Wechloy erreichen wollen, zwei mal in Folge links abbiegen müssen, was die Kapazität der ohnehin stark belasteten Knotenpunkte schmälert.“ (S. 17. Des Urteils) Es „sei offen, ob die Trassenauswahl im ergänzenden Verfahren in derselben Weise vorgenommen werden kann wie im Ausgangsverfahren“. (Seite 16 des Urteils).

Der Verwaltungsausschuss sollte deshalb der Verwaltung zur Vermeidung eines neuen Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Gelegenheit geben, eine neue Streckenführung der Entlastungsstraße zu planen, um den Konflikt mit dem Anlieger Farben und Tischlerei Ullmann an der Ammerländer Heerstraße beizulegen, was das Oberverwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung ja angeregt hatte. Hierbei wird der Verwaltung dringend angeraten, die von unserer Fraktion schon in der letzten Ratsperiode vorgeschlagene Trasse 5a noch einmal näher zu prüfen, die dort verläuft, wo sich schon ein Waldweg befindet und wo deshalb bedeutend weniger Bäume gefällt werden müssten.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Henning Adler, Ratsherr