Errichtung künstlicher Hürden und fehlende Unterstützung durch die Verwaltung

Am  15.07 hat der Stadtjugendpfleger Christian Fritsch „die mit dem Wahlamt und dem Rechtsamt abgestimmten Entwürfe für die Satzung und Wahlordnung des Oldenburger Jugendparlaments.“ an die Projektgruppe, die die Gründung eines Jugendparlaments in Oldenburg nach dem Vorbild der Städte Osnabrück und Wilhelmshaven vorbereitet, verschickt. Nach dem in der Projektgruppe abgestimmten Zeitplan sollte das Thema „Jugendparlament“ auf der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.08.26 behandelt und danach im Rat beschlossen werden.

Der Punkt stand aber nicht auf der Tagesordnung. Zur Begründung hieß es, dass mit dem Rechtsamt noch Abstimmungsbedarf bestünde.

 

 

Warum das Rechtsamt so lange Zeit braucht, wobei die rechtliche Prüfung doch schon Mitte Juli abgeschlossen war,  wurde nicht erklärt. Hier besteht der Eindruck, dass für die Einrichtung eines Jugendparlaments künstliche Hürden errichtet werden sollen und dieses Forum der demokratischen Willensbildung der Oldenburger Jugend in der Verwaltung nicht die notwendige Unterstützung erhält.

Das Ganze ist um so  unverständlicher, als der Jugendhilfeausschuss in seiner gestrigen Sitzung auf Vorschlag der Verwaltung eine Änderung der Satzung des Jugendamtes beschlossen hat, wo in § 4 Ziff. 13 steht, dass künftig eine Vertretung des Jugendparlaments beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss sein wird.    

 

Hans-Henning Adler,

Ratsmitglied