Presseerklärung
Vergifteter Müll vermutlich untergemischt
Der Oberbürgermeister hatte in einem Interview am 23.05.25 in der NWZ wörtlich erklärt:
„Unsere Einschätzung… deutet darauf hin, dass es sich nicht um illegal entsorgte Stoffe handelt“. Zur Begründung verweist er auf eine Plausibilitätsprüfung anhand der Mengenangaben. 15.000 Kubikmeter verunreinigtes Bodenmaterial könnten nicht eingebracht worden sein, weil insgesamt 27.500 qm laut aktuellem Aufmaß aufgefüllt worden sein. Das entspräche ziemlich genau der vorgesehenen Menge von 27.100 Kubikmetern.
Bei dieser Betrachtung lässt der OB aber außer acht, dass der vergiftete Müll auch untergemischt worden sein kann. Sondermüll zu entsorgen, ist nämlich viel teurer für die Abbruchfirmen als einfaches Bodenmaterial zu beseitigen. Dass es zu solchen Vermischungen gekommen ist, scheint nach dem von der Staatsanwaltschaft eingeholten Gutachten sehr wahrscheinlich. Die Gutachter hatten festgestellt, dass Asbest und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gefunden wurden, gefährliche Stoffe, die dort nicht hätten eingebracht werden dürfen. Der Umfang des eingetretenen Schadens ist noch nicht bekannt, weil bei keiner der vorgenommenen Schürfungen die Sohlentiefe erreicht worden ist.
Asbest ist ein krebserzeugender Gefahrstoff der Kategorie 1 A, der nur auf dafür zugelassenen Deponien sachgerecht zu beseitigen ist.
Auch Straßenbaustoffe mit einem PAK-Summengehalt von mehr als 25mg/kg, die gefunden wurden, sind als gefährliche Abfallstoffe einzustufen. Es ist offensichtlich, dass weitere Untersuchungen nötig sind,
Dem Oberbürgermeister ist vorzuwerfen, dass er sich vorschnell zu Gunsten der Entsorgungsfirma festgelegt hatte, obwohl der Umfang der Vermischung der gefährlichen Abfallstoffe mit den übrigen Abraumgut noch gar nicht feststeht. Das kann ihm noch gefährlich auf die Füße fallen.
Hans-Henning Adler, Ratsherr