zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und und Bauen beantrage ich, den Tagesordnungspunkt
Tatsächliche Kosten des Sanierungsplans Nördliche Innenstadt
zu behandeln und stellen dazu die folgenden Fragen:.
1. In der Vorlage 25/0310, die auf der Ratssitzung am 30.06.25 mehrheitlich beschlossen wurde, heißt es auf Seite 2 unter Finanzen, dass gegenüber der bisherigen Planung von April 22 Mehrkosten in Höhe von 13,4 Mio € anfallen und weiter , dass diese Mehrkosten durch Bund und Land nicht erstattet werden. In der Kostentabelle zu dem Vorhaben, die mit Kostenentwicklung überschrieben ist, werden die Mehrkosten in der vorletzten Spalte mit 15.009.278 € beschrieben, wobei 1.850.000 durch Ausgleichsbeträge abgezogen werden können. Es geht mir hier nicht um die geringe Differenz in den Zahlenangaben. Meine Frage ist: Wieso steht in der Tabelle oben „förderfähige Kosten“, während es doch in der Vorlage der Verwaltung heißt, dass diese Mehrkosten die Stadt tragen muss?
2. Auf Seite 61 des Rahmenplans werden die Gesamtkosten mit brutto 100.859.105 € beziffert. In der Tabelle Kostenentwicklung stehen voraussichtliche Gesamtkosten 93.197.428 € nach dem Planungsstand 2024 und weiter 13.159.278 € unter Kostensteigerung. Muss ich diese Beträge zusammenzählen und käme dann auf 106.356.706 €, um auf die voraussichtlichen Gesamtkosten nach heutigen Erkenntnisstand zu kommen ?
3. In der Kosten- und Finanzierungsübersicht, die ebenfalls auf der Ratssitzung am 30.06.25 als „verbindliche Festlegung der Ziele und Maßnahmen des Sanierungsgebietes“ beschlossen wurde, werden die nicht durch Einnahmen gedeckten Kosten mit mehr als 93 Millionen Euro geschätzt, an anderer Stelle werden über 100 Millionen genannt( vgl. Fragen 1 und 2) Sind die Kosten nicht in Wirklichkeit noch viel höher, wenn man Folgendes bedankt:
In dem Rahmenplan nördliche Innenstadt – Stand 09.05 25 heißt ist u.a. auf der Abbildung 6 auf Seite 14 und auch auf anderen Abbildungen das betroffene Gebiet räumlich abgegrenzt. Es reicht im Süden bis zur Einmündung der Osterstraße in die Straßen Staugraben und Staulinie.
Auf der Abbildung 34 auf Seite 54 ist erkennbar, das der von Süden kommende Autoverkehr nicht mehr über den Staugraben zu Straße Am Stadtmuseum geführt wird. Statt dessen ist vorgesehen, den Verkehr aiuf der Straße Staulinie zu führen, die dann in jeder Fahrtrichtung nur noch eine Spur hätte.Das ist auch im Funktionsplan Verkehr im Anhang detailliert ausgearbeitet.
Nun müssen die Fahrzeuge, die bislang zweispurig auf der Straße Staugraben nach Norden in Richtung Pferdemarkt fahren, ja irgendwie auf die andere Seite der Haaren kommen. Dies wird nur möglich sein, wenn der Kreuzungsbereich Stautorkreisel völlig neu gestaltet wird. Dieser Bereich liegt aber außerhalb des Planungsraums und damit wahrscheinlich auch außerhalb der vorliegenden Kostenschätzungen. Außerdem wird es für diese ja unumgängliche Umgestaltung des Bereichs Stautorkreisel ja keine Bundes- oder Landesmittel gebe können, weil dieses Gebiet nicht im zu fördernden Bereich liegt. Welche zusätzlichen Mittel müssen für diese zusätzliche Maßnahme eingeplant werden?
4.In der Vorlage 25/0310, heißt es
unter Finanzen: „Derzeit ist mit einer Erhöhung der Förderung durch Bund und Land nicht zu rechnen, daher übernimmt die Stadt Oldenburg nach derzeitigem Stand die Mehrkosten in voller Höhe.“
Welche tatsächlichen Kosten werden auf den städtischen Haushalt bei der Umsetzung dieser Planung einschließlich der Folgekosten ( Frage 3) zukommen, wenn man berücksichtigt, dass es für die Sanierung der Tiefgarage, den Neubau des Parkhauses und die nachträglich entstandenen Kosten keinen Zuschuss des Landes oder Bundes geben wird ?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Henning Adler, Ratsherr