Bemühungen endlich von Erfolg gekrönt!

Der BSW-Fraktion ist es nach jahrelangem Bemühen endlich gelungen, dass die Mehrheit im Oldenburger Stadtrat folgenden Antrag beschlossen hat, der zuvor bereits mehrheitlich im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen verabschiedet worden ist:

Bekämpfung des Leerstands durch eine Zweckentfremdungssatzung für Oldenburg               

Wir beantragen zu beschließen:

  1. Der Rat der Stadt Oldenburg stellt fest, dass auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist. Oldenburg (Oldb.) zählt damit als Gebiet im Sinne des § 1 des Niedersächsischen Zweckentfremdungsgesetzes.
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung einen Entwurf für eine Zweckentfremdungssatzung für die Stadt Oldenburg zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Begründung:

 

Das Hermann-Ehlers-Haus steht nach unseren Informationen seit nunmehr über vier Jahren (seit Mitte 2021!) leer. Die vom Eigentümer „Prime Student Living“ angekündigte Sanierung ist bis heute nicht geschehen. Damit sind dem Oldenburger Wohnungsmarkt 164 Zimmer und 13 Appartements dauerhaft entzogen. Durch dieses unverständliche und unsinnige Unterlassen steigen die Mieten in dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt weiter.

Teil des Skandals ist, dass die Eigentümer offenbar jede Kommunikation gegenüber der Stadt Oldenburg eingestellt haben und die Stadt eine Kommunikation auch nicht öffentlich einfordert.

Das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NzwEWG) vom 27.03.2019 ermächtigt die Gemeinden für ihr Gebiet Zweckentfremdungssatzungen zu beschließen, wenn innerhalb der Gemeindegrenzen Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen nicht zur Verfügung stehen und die Wohnraumversorgung gefährdet ist.

Danach wird die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen, der Leerstand und die Beseitigung von Wohnraum von einer Genehmigung abhängig gemacht, die nur unter besonderen Voraussetzungen zu erteilen ist.

Nach § 1 Abs. 2 Ziff. 4 (NzwEWG) wird eine Zweckentfremdung angenommen, wenn eine Wohnung oder ein Haus länger als sechs Monate leer steht. Diese Bedingung ist übererfüllt. Die Politik muss ihre Möglichkeiten nutzen, das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Gerade gegenüber anonymen Investitionsgesellschaften!

 

Hieran zeigt sich das jahrelanges hartnäckiges Bemühen sich in der Kommunalpolitik auszahlen kann.